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Garantiebestimmungen für die Visolva Smartdusche

Die folgende freiwillige 10 Jahres Garantie tritt neben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und berührt diese nicht. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere wegen Sachmängeln gegenüber dem jeweiligen Verkäufer, bleiben uneingeschränkt bestehen und können unentgeltlich unabhängig von dieser Garantie in Anspruch genommen werden.

Die Garantie wird gewährt von:

Visolva AG, Wiesentalstrasse 3, 9425 Thal, Schweiz

§ 1 Garantieprodukte

Die Garantie umfasst ausschliesslich folgende von Visolva gelieferte Produkte beziehungsweise Materialkomponenten der Visolva Smartdusche:

  1. Visolva Flow, reinigungsfreier Siphon
  2. Visolva Wandsystem
  3. Visolva Duschtasse
  4. Weitere ausdrücklich von Visolva als Garantieprodukt bezeichnete Materialkomponenten

Nicht von dieser Garantie umfasst sind Fremdprodukte, Verbrauchsmaterialien, bauseitige Materialien, Werkzeuge, Untergründe, Rohrleitungen, Anschlüsse, Abdichtungen ausserhalb des gelieferten Systems sowie sonstige Bestandteile, die nicht von Visolva geliefert wurden.

§ 2 Garantiedauer

Die Garantie beginnt mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung des Garantieprodukts bei Visolva und endet 10 Jahre nach dem Kaufdatum.

Massgeblich ist das Datum der Rechnung beziehungsweise des Kaufbelegs.

§ 3 Inhalt der Garantie

Visolva garantiert, dass die Garantieprodukte während der Garantielaufzeit frei von Material und Produktionsfehlern sind.

Die Garantie bezieht sich ausschliesslich auf das von Visolva gelieferte Material.

Nicht garantiert wird die fachgerechte Planung, Vorbereitung, Montage, Verarbeitung, Abdichtung, Installation oder Inbetriebnahme durch den Kunden, durch Dritte oder durch einen vom Kunden beauftragten Handwerker.

Tritt innerhalb der Garantielaufzeit ein Material oder Produktionsfehler an einem Garantieprodukt auf, liefert Visolva kostenlos ein Ersatzprodukt oder ein geeignetes Ersatzteil.

Ist das ursprüngliche Garantieprodukt nicht mehr verfügbar, kann Visolva ein mindestens gleichwertiges Produkt vergleichbarer Art, Qualität und Funktion liefern. Designänderungen, technische Weiterentwicklungen oder abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten.

Ist auch kein vergleichbares Ersatzprodukt verfügbar, kann Visolva den ursprünglich bezahlten Kaufpreis des betroffenen Garantieprodukts erstatten.

§ 4 Keine Garantie auf Einbau und Montage

Die Visolva Smartdusche ist ein Materialsystem, das je nach Ausführung auch durch Heimwerker eingebaut werden kann.

Die Garantie umfasst jedoch ausschliesslich Material und Produktionsfehler der von Visolva gelieferten Garantieprodukte.

Die Garantie umfasst ausdrücklich nicht:

  1. Fehler beim Einbau, Zuschnitt, Bohren, Kleben, Abdichten, Ausrichten oder Befestigen
  2. Fehlerhafte oder ungeeignete Untergründe
  3. Fehlerhafte bauseitige Anschlüsse, Rohrleitungen, Abläufe oder Wasseranschlüsse
  4. Schäden durch falsches Gefälle, fehlende oder mangelhafte Abdichtung oder unsachgemässe Montage
  5. Schäden durch nicht eingehaltene Montageanleitungen, technische Hinweise oder Verarbeitungsvorgaben
  6. Schäden durch eigenmächtige Änderungen am Produkt
  7. Schäden durch ungeeignete Werkzeuge, Reinigungsmittel, Klebstoffe, Dichtstoffe oder sonstige Fremdmaterialien
  8. Schäden, die durch Dritte, Handwerker oder sonstige vom Kunden beauftragte Personen verursacht wurden
  9. Folgeschäden, insbesondere Wasserschäden, Schimmelbildung, Schäden am Gebäude, Nutzungsausfall, Hotel oder Mietausfälle sowie sonstige mittelbare Schäden

Zur Klarstellung: Auch wenn Visolva Montagehinweise, Videos, telefonische Hinweise, WhatsApp Support oder sonstige Hilfestellungen zur Verfügung stellt, übernimmt Visolva dadurch keine Verantwortung für die konkrete Montageausführung vor Ort.

Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Prüfung der baulichen Gegebenheiten und die fachgerechte Montage liegt beim Kunden beziehungsweise bei der ausführenden Person.

§ 5 Umfang der Garantieleistung

Im Garantiefall beschränkt sich die Leistung von Visolva auf die kostenlose Lieferung eines Ersatzprodukts oder Ersatzteils beziehungsweise auf die Erstattung des Kaufpreises gemäss § 3.

Nicht übernommen werden insbesondere:

  1. Ausbaukosten
  2. Einbaukosten
  3. Montagekosten
  4. Fahrtkosten
  5. Kosten für Handwerker oder Sachverständige
  6. Kosten für Zusatzmaterialien
  7. Entsorgungs oder Rückbaukosten
  8. Renovierungs oder Wiederherstellungskosten
  9. Folgeschäden und mittelbare Schäden

Weitergehende Ansprüche aus dieser freiwilligen Garantie bestehen nicht.

§ 6 Voraussetzungen für Garantieansprüche

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Garantieprodukt wurde vollständig bezahlt.
  2. Der Kunde kann den Kauf durch Rechnung oder Kaufbeleg nachweisen.
  3. Das Garantieprodukt wurde gemäss der jeweils gültigen Montageanleitung, den technischen Vorgaben und den Verarbeitungshinweisen von Visolva eingebaut und verwendet.
  4. Das Garantieprodukt wurde nicht verändert, beschädigt, zweckentfremdet oder unsachgemäss behandelt.
  5. Der geltend gemachte Defekt beruht nachweislich auf einem Material oder Produktionsfehler des Garantieprodukts.
  6. Der Defekt wurde nicht durch Montagefehler, bauseitige Gegebenheiten, unsachgemässe Nutzung, mangelhafte Pflege, falsche Reinigung oder Fremdeinwirkung verursacht.

Visolva ist berechtigt, zur Prüfung des Garantieanspruchs Nachweise anzufordern, insbesondere Fotos, Videos, Kaufbelege, Angaben zum Einbau, Angaben zum Untergrund, Angaben zur Abdichtung sowie Informationen zur Nutzung und Pflege.

§ 7 Kein Garantiefall

Kein Garantiefall liegt insbesondere vor bei:

  1. normaler Abnutzung
  2. Kratzern, Verfärbungen, Kalkspuren, Verschmutzungen oder Ablagerungen durch gewöhnliche Nutzung
  3. Schäden durch aggressive, scheuernde oder ungeeignete Reinigungsmittel
  4. Schäden durch falsche Lagerung oder unsachgemässen Transport nach Übergabe
  5. Schäden durch Frost, Hitze, UV Einwirkung oder andere äussere Einflüsse, soweit diese nicht bestimmungsgemäss sind
  6. Schäden durch falschen Zuschnitt oder falsche Bearbeitung
  7. Schäden infolge mangelhafter Wartung oder Reinigung, soweit eine solche nach Anleitung erforderlich ist
  8. Schäden durch nicht von Visolva gelieferte Materialien oder Komponenten

Die gewöhnliche Oberflächenabnutzung der Duschtasse oder des Wandsystems stellt keinen Garantiefall dar, sofern sie nicht auf einen Material oder Produktionsfehler zurückzuführen ist.

§ 8 Geltendmachung der Garantie

Zur Geltendmachung der Rechte aus dieser Garantie genügt eine schriftliche Meldung an Visolva über die auf der Website www.visolva.com angegebenen Kontaktinformationen.

Der Meldung sind mindestens folgende Angaben beizufügen:

  1. Name und Adresse des Kunden
  2. Kaufbeleg oder Rechnung
  3. Modellbezeichnung des Garantieprodukts
  4. Beschreibung des behaupteten Defekts
  5. Fotos oder Videos des Defekts
  6. Fotos der Einbausituation, soweit für die Prüfung erforderlich
  7. Angaben dazu, wer das Produkt eingebaut hat
  8. Angaben dazu, wann und wie der Defekt festgestellt wurde

Visolva kann weitere Informationen oder Unterlagen anfordern, soweit diese zur Prüfung des Garantieanspruchs erforderlich sind.

§ 9 Prüfung des Garantieanspruchs

Visolva prüft den gemeldeten Defekt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Visolva kann verlangen, dass das betroffene Garantieprodukt oder ein Teil davon zur Prüfung eingesendet wird, sofern dies zumutbar ist.

Stellt sich im Rahmen der Prüfung heraus, dass kein Material oder Produktionsfehler vorliegt, sondern der Schaden auf Montage, Nutzung, Pflege, bauseitige Gegebenheiten oder Fremdeinwirkung zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch aus dieser Garantie.

§ 10 Räumlicher und persönlicher Geltungsbereich

Die Garantie gilt nur für Verbraucher mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Die Garantie gilt nur für Garantieprodukte, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz installiert wurden.

§ 11 Nichtübertragbarkeit

Die Rechte aus dieser Garantie sind nicht übertragbar und nicht vererblich.

Mit der Übertragung oder dem Verlust des Eigentums am Garantieprodukt sowie spätestens 10 Jahre nach Kaufdatum erlischt die Garantie.

§ 12 Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung

Diese Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung von Visolva.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber dem Verkäufer werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.

Der Kunde kann seine gesetzlichen Rechte unabhängig von dieser Garantie geltend machen.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Garantie der Sitz der Visolva AG:

Visolva AG

Wiesentalstrasse 3

9425 Thal

Schweiz